Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Hüpfburgverleih
1. Vertragsgegenstand
Der Vermieter vermietet an den Mieter Hüpfburgen sowie ggf. Zubehör (z. B. Gebläse, Unterlagen, Befestigungsmaterial) für einen vereinbarten Zeitraum.
Mit der Übergabe der Mietgegenstände geht die Verantwortung für die Nutzung auf den Mieter über.
2. Zustand der Mietgegenstände
Die Übergabe erfolgt in einwandfreiem, betriebsbereitem Zustand.
Der Mieter ist verpflichtet, die Hüpfburg bei Übergabe zu prüfen. Etwaige Mängel sind unverzüglich anzuzeigen. Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden.
3. Nutzung und Sicherheit
3.1 Allgemeine Nutzung
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Die Nutzung erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr.
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Der Vermieter übernimmt keine Aufsichtspflicht.
3.2 Aufsichtspflicht
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Der Mieter ist verpflichtet, während der gesamten Nutzungsdauer eine geeignete Aufsichtsperson zu stellen.
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Kinder dürfen die Hüpfburg niemals unbeaufsichtigt nutzen.
3.3 Nutzungsregeln
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Die Hüpfburg darf nur ohne Schuhe betreten werden.
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Essen, Getränke, Kaugummi sowie scharfe Gegenstände sind verboten.
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Schmuck, Brillen oder lose Gegenstände sind vor Nutzung abzulegen.
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Rauchen und offenes Feuer sind strengstens untersagt.
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Tiere dürfen die Hüpfburg nicht betreten.
3.4 Verhalten
Untersagt sind insbesondere:
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wildes Toben, Raufen oder absichtliches Zusammenstoßen
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Saltos oder riskante Sprünge
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Klettern an den Außenwänden
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Hineinwerfen von Gegenständen
3.5 Nutzerbeschränkung
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Die maximale Personenanzahl sowie Gewichtsgrenzen sind einzuhalten.
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Die Nutzung durch Erwachsene ist nur erlaubt, wenn die Hüpfburg dafür ausdrücklich geeignet ist.
4. Aufbau, Standort und Witterung
4.1 Untergrund
Die Hüpfburg darf nur auf einer ebenen, sauberen und geeigneten Fläche aufgestellt werden.
4.2 Befestigung
Der Mieter ist verpflichtet, für eine ordnungsgemäße Sicherung (z. B. Erdanker oder Gewichte) zu sorgen, sofern der Aufbau nicht durch den Vermieter erfolgt.
4.3 Wetterbedingungen
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Bei Regen ist die Hüpfburg sofort außer Betrieb zu nehmen und trocken zu lagern.
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Bei starkem Wind (ab ca. 38 km/h) darf die Hüpfburg nicht betrieben werden.
5. Gebläse und Stromversorgung
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Das Gebläse muss während des Betriebs dauerhaft laufen.
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Es ist darauf zu achten, dass das Gebläse frei steht und nicht abgedeckt wird.
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Der Mieter ist für eine geeignete Stromversorgung verantwortlich.
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Bei Stromausfall ist die Hüpfburg sofort zu verlassen.
6. Pflichten des Mieters
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Sorgfältiger Umgang mit allen Mietgegenständen
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Schutz vor Beschädigung, Verschmutzung und Witterung
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Rückgabe in sauberem und vollständigem Zustand
Bei starker Verschmutzung wird eine Reinigungsgebühr erhoben.
7. Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für:
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alle Schäden durch unsachgemäße Nutzung
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Schäden durch falschen Aufbau oder unzureichende Sicherung
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Diebstahl, Verlust oder Beschädigung während der Mietdauer
Der Mieter stellt den Vermieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Nutzung entstehen.
8. Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
9. Mietpreis und Zahlung
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Der Mietpreis ist vor oder bei Übergabe fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
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Es wird keine Kaution erhoben.
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10. Lieferung und Aufbau (falls vereinbart)
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Lieferung und Aufbau erfolgen nach Vereinbarung.
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Der Mieter stellt sicher, dass der Zugang zum Aufstellort frei und geeignet ist.
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Lieferzeiten sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich bestätigt.
11. Stornierung
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Bei Schlechtwetter (starker Regen, Sturm) ist eine kostenlose Stornierung möglich.
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Weitere Stornierungen sind bis 24 Stunden vor Mietbeginn kostenfrei möglich.
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Bei kurzfristiger Stornierung kann eine Gebühr erhoben werden.
12. Rückgabe
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Die Rückgabe erfolgt im vereinbarten Zustand.
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Fehlende oder beschädigte Teile werden zum Wiederbeschaffungswert berechnet.
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Bei verspäteter Rückgabe kann eine zusätzliche Mietgebühr anfallen.
13. Versicherung
Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung wird dem Mieter ausdrücklich empfohlen.
14. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung verwendet und nicht unberechtigt an Dritte weitergegeben.
15. Foto- und Werberechte
Der Vermieter ist berechtigt, Fotos der aufgebauten Hüpfburg zu Werbezwecken zu verwenden, sofern keine Personen eindeutig erkennbar sind.
16. Schlussbestimmungen
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Es gilt das Recht der Republik Österreich.
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Gerichtsstand ist der Sitz des Vermieters, sofern der Mieter kein Verbraucher ist.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
