Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Hüpfburgverleih
1. Vertragsgegenstand
Der Vermieter vermietet an den Mieter Hüpfburgen und ggf. weiteres Zubehör für den vereinbarten Zeitraum. Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung des Mieters.
2. Zustand der Hüpfburg
Der Mieter erhält die Hüpfburg in einwandfreiem, funktionsfähigem Zustand. Mängel müssen sofort bei Übergabe gemeldet werden. Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt.
3. Pflichten des Mieters
a. Der Mieter ist verpflichtet, die Hüpfburg pfleglich zu behandeln und nach Gebrauch in sauberem Zustand zurückzugeben.
b. Die Reinigung der Hüpfburg obliegt dem Mieter. Bei starker Verschmutzung kann eine Reinigungsgebühr erhoben werden.
c. Die Hüpfburg darf nur ohne Schuhe betreten werden.
d. Der Mieter muss sicherstellen, dass eine geeignete Aufsichtsperson während der gesamten Mietdauer vor Ort ist, um die sichere Nutzung zu gewährleisten. Kinder dürfen die Hüpfburg nicht unbeaufsichtigt nutzen.
e. Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass die Hüpfburg nicht nass wird. Bei Regen ist die Hüpfburg sofort abzubauen und trocken zu lagern.
4. Haftung des Mieters
a. Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung, unsachgemäße Lagerung oder unsachgemäßen Transport entstehen.
b. Der Mieter haftet ebenfalls für Diebstahl, Verlust oder sonstige Beschädigungen während der Mietdauer.
c. Der Mieter stellt den Vermieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die durch die Nutzung der Hüpfburg entstehen könnten.
5. Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet nur für Schäden, die auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zurückzuführen sind. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
6. Sicherheitshinweise
a. Die Hüpfburg darf nur auf einer ebenen, sauberen und trockenen Fläche aufgestellt werden.
b. Es dürfen sich keine scharfen Gegenstände, Schuhe, Schmuck oder andere gefährliche Dinge in der Hüpfburg befinden.
c. Die maximal angegebene Anzahl der Nutzer und das zulässige Gewicht sind zu beachten. Überladungen sind unbedingt zu vermeiden.
7. Mietpreis und Zahlungsbedingungen
a. Der Mietpreis ist vor oder bei Übergabe der Hüpfburg zu entrichten, es sei denn, es wurde eine andere Zahlungsoption vereinbart.
b. Es wird keine Kaution erhoben.
8. Gebläse und Sicherheitsvorgaben
Der Mieter verpflichtet sich, sicherzustellen, dass das Gebläse ausreichend Platz hat und nicht abgedeckt oder blockiert wird. Das Gebläse muss jederzeit frei und gut belüftet stehen. Zudem ist der Mieter verpflichtet, regelmäßig zu kontrollieren, ob das Gebläse einwandfrei funktioniert und keine Hindernisse vorliegen, die die Luftzufuhr beeinträchtigen könnten.
9. Stornierung
a. Bei Schlechtwetter (starke Regenfälle, Sturm) kann der Mieter die Buchung kostenlos stornieren. In diesem Fall fallen keine Stornogebühren an.
b. Andere Stornierungen sind bis 24 Stunden vor Mietbeginn möglich. Bei kurzfristigen Stornierungen behält sich der Vermieter vor, eine Gebühr zu erheben.
10. Rückgabe
a. Der Mieter hat die Hüpfburg im sauberen und vollständigen Zustand zurückzugeben.
b. Fehlende oder beschädigte Teile werden dem Mieter zum Wiederbeschaffungspreis in Rechnung gestellt.
11. Versicherung
Es liegt in der Verantwortung des Mieters, eine geeignete Haftpflichtversicherung abzuschließen, die Schäden oder Unfälle während der Mietzeit abdeckt.
12. Datenschutz
Der Mieter erklärt sich mit der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zum Zwecke der Vertragsabwicklung einverstanden. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht, außer dies ist für die Vertragsabwicklung erforderlich.
13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Republik Österreich. Gerichtsstand ist der Sitz des Vermieters, sofern der Mieter kein Verbraucher ist.